Bahnfahren
Wenn der Akku leer ist
Trierer Student lädt Laptop in Bahnhof auf – Bundesgrenzschutz ermittelt
TRIER/KASSEL. (len) An einer
Steckdose im ICE-Bahnhof
Kassel-Wilhelmshöhe hatte
den Trierer Studenten Jan Michael
Ihl den Akku seines
Laptop-Computers aufgeladen.
Der Bundesgrenzschutz
leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren
ein - wegen
des Diebstahls von Strom im
Wert von unter einem Cent.
Mit dem ICE fuhr Jan Michael
Ihl nach Kassel zu einem Seminar
der Umweltschutzorganisation
Greenpeace. Gerade dem
Zug entstiegen, wollte er aus
seinem Laptop die Adresse des
Tagungshauses abrufen - doch
der Akku war leer. Die Rettung
für den Studenten war eine
Steckdose im Bahnhof. Etwa
zehn Minuten lud Ihl seinen
iBook-Computer auf - solange
musste er auf die Straßenbahn
warten.
Als die Bahn kam, wurde es
hektisch: Im Laufschritt erreichte
Ihl sie gerade noch - doch er
hatte die Rechnung ohne drei
Beamte des Bundesgrenzschutzes
gemacht. „Mit den Worten
ich sei vorläufig festgenommen,
holten sie mich aus der Bahn“,
berichtet der Student. Zunächst
hätten die Grenzschützer ihm
vorgeworfen, er habe den Rucksack
gestohlen, in dem sich der
Laptop befand. Als sich dies als
nicht haltbar erwies, hätten sie
sich auf den Computer selbst
beschränkt, schließlich auf das
Ladekabel.
Aber, Ihl kannte seine Passwörter
und hatte selbst auf dem
Ladegerät seinen Namen vermerkt.
Nach einer Viertelstunde
habe ihm der Wortführer der
Grenzschützer schließlich vorgeworfen,
er habe der Bahn
Strom entwendet, erzählt der
Student.
Als er nach einer halben Stunde
gehen durfte, hatte Ihl die letzte
Straßenbahn verpasst. Er nahm
ein Taxi zum Ziel, ärgerte sich
über die knapp 20 Euro Fahrtkosten
und dachte, die Sache sei
erledigt. Einige Wochen später
aber erhielt er ein Schreiben, in
dem stand, dass gegen ihn ermittelt
werde – wegen des Entzugs von
Energie. 60 Watt verbraucht Ihls
iBook beim Laden, zehn Minuten
war das Gerät eingesteckt: Der
Student hat für gut einen Zehntel
Cent Strom entwendet.
Ihl schaltete einen Anwalt ein, um
die Rechtmäßigkeit des Verfahrens
prüfen zu lassen. Denn pikanterweise
ist der Straftatbestand der
„Entziehung elektrischer Energie“
ein Antragsdelikt. „Das heißt, dass
es nur verfolgt werden kann, wenn
ein Berechtigter einen Strafantrag
stellt“, erklärt Anwalt Werner Althaus.
„Das wäre in diesem Fall
wohl der Geschädigte, derjenige
also, auf dessen Stromzähler die
Steckdose geht.“
Hat also die Bahn AG Strafantrag
gestellt? Dies wisse er nicht, da er
die Akten noch nicht eingesehen
habe, sagt der Anwalt.
Zumindest nicht begeistert von
dem Vorgehen des Studenten ist
Cornelia Rauchenberger, Sprecherin
für die Bahn in Hessen und
Rheinland-Pfalz. Normalerweise
gäbe es auf den Bahnhöfen keine
öffentlich zugänglichen Steckdosen.
„Der Anschluss war offensichtlich
nicht für Kunden vorgesehen“,
sagt sie. „Wenn sich da
jemand einstöpselt, sehen wir das
nicht gerne.“ Schließlich gebe es ja
im erste Klasse-Bereich DBLounges
Anschlüsse für den Laptop,
auch die modernen Züge
seien mit Steckdosen ausgestattet.
Ihl fuhr in einem ICE der ersten
Generation nach Kassel, rund 60
Euro zahlte er für seine Zweite-
Klasse-Fahrkarte – Steckdosen für
den Laptop habe es in dem Zug
aber nicht gegeben, berichtet er.
Ob die Bahn im Fall von Ihl
Strafantrag gestellt hat, weiß
auch die Bahnsprecherin nicht.
Hat es also ein Grenzschützer
mit der Auslegung des Gesetzes
zu genau genommen? Rolf Wellershausen,
Pressesprecher des
Bundesgrenzschutzamtes
Frankfurt, nimmt seine Kollegen
in Schutz: „Der Polizist ist
angehalten, Straftaten aufzuklären.
Vielleicht hat ein Mitarbeiter
da wirklich etwas ganz
Gravierendes dahinter vermutet.“
Immerhin, eine positive Nachricht
hat er für Ihl: Die Ermittlungen
seien inzwischen abgeschlossen,
die Unterlagen bei
der Staatsanwaltschaft. Wellershausen:
„Wahrscheinlich wird
das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft
wegen Geringfügigkeit
eingestellt werden.“
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